PETITION ZUR WOHNUNGSFRAGE

PETITION ZUR WOHNUNGSFRAGE 

Aufruf zur neuen Bewegung auf dem Wohnungsmarkt



                                   PETITION ZUR WOHNUNGSFRAGE
 

                                           Aufruf zur neuen Bewegung auf dem Wohnungsmarkt


Immer mehr Menschen, speziell in deutschen Großstädten leiden seit Jahren unter eklatanten Mietpreissteigerungen, so dass für Mieten mittlerweile bis zu 50% des Einkommens ausgegeben wird - mit steigender Verarmungs- und Verdrängungs-Tendenz (Gentrifizierung, Altersarmut).

Dies werden wir nicht weiter so hinnehmen, zumal das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland seit Bestehen des GG im Jahre 1949 dem deutschen Volk Rechtsmöglichkeiten einräumt diese unhaltbaren Gegebenheiten, speziell auf dem Wohnungsmarkt zu verändern.

Zur Lösung der Wohnungsfrage ist es deshalb dringend geboten und notwendig, das von den alliierten Besatzungsmächten den Deutschen abverlangte Grundgesetz, insbesondere die §14 und §15 wieder ins Bewusstsein zu rufen und dementsprechend zu handeln, indem die dort im Gesetz vorgesehene verpflichtende Sozialbindung des Privateigentums in die Lebens- und Gesetzespraxis der Bürger überzuführen ist.

Dies kann im bestenfalls die im GG vorgesehene Überführung von Privateigentum in Gemeinwohl-Eigentum, z.B. in Genossenschaftseigentum bedeuten.


Art 14 
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Art 15

Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.




Lasst uns eine neue Sammlungsbewegung ins Leben rufen.


„Wir sind das Volk!“


Vertrauen wir nicht mehr allein auf die Parteien und deren Politik.


Ziviler Ungehorsam, der die „Kräfte des freien Marktes“ in die Schranken verweist.


Wir treten für einen sozial ausgerichteten Wohnungsmarkt ein.


Unterzeichner: Jürgen Schmidt, 2018 - Email: artlantica@freenet.de


Kommentare

Kommentar veröffentlichen